§ Rechtliches · AGB

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

DoNovus e.U. Inhaber: David Dorfmeister Krems an der Donau Stand: Juni 2026
1.

Geltungs­bereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der DoNovus e.U., Inhaber David Dorfmeister, mit Sitz in Krems an der Donau (im Folgenden „DoNovus") gegenüber ihren Kundinnen und Kunden — insbesondere Vereinen, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").

Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DoNovus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.

Angebot & Vertrags­abschluss

Angebote von DoNovus sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch DoNovus oder mit der Ausführung der Lieferung zustande.

Maßgeblich für Art, Menge und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die im Rahmen der Mengenplanung auf der Website oder im Angebot genannten Mengen sind unverbindliche Richtwerte zur Orientierung und keine Zusicherung eines tatsächlichen Bedarfs.

3.

Preise & Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich, gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung auf Grundlage der tatsächlich verbrauchten Ware (siehe Punkt 5 — Kommissionskauf), sofern nicht ausdrücklich ein Festkauf vereinbart wurde.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

DoNovus ist berechtigt, für größere Aufträge eine angemessene Anzahlung oder Kaution zu verlangen.

4.

Lieferung & Rück­holung

Liefertermin und Lieferort werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. DoNovus liefert die vereinbarte Ware rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn an den vereinbarten Ort an und holt Restbestände sowie Leergut nach Vereinbarung wieder ab.

Der Kunde sorgt für eine geeignete, zugängliche und sichere Anlieferungs- und Lagermöglichkeit sowie für eine fach- und sachgerechte, kühle Lagerung der Ware während der Veranstaltung. Mit der Übergabe geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung auf den Kunden über.

Angegebene Lieferfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, annähernd. Ereignisse höherer Gewalt verlängern Lieferfristen angemessen.

5.

Kommissions­kauf & Rückgabe

Sofern ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Belieferung im Wege des Kommissionskaufs. Dabei gilt:

  • Verrechnet wird ausschließlich die tatsächlich verbrauchte Ware.
  • Originalverschlossene, unbeschädigte und verkaufsfähige Restbestände werden zurückgenommen und nicht in Rechnung gestellt.
  • Von der Rücknahme ausgenommen sind geöffnete, angebrochene, gekühlte verderbliche, beschädigte oder nicht mehr verkaufsfähige Ware sowie Ware ohne intakte Etikettierung.

Die Feststellung der verbrauchten Menge erfolgt bei Rückholung im Beisein des Kunden oder anhand einer gemeinsamen Bestandsaufnahme. Beanstandungen der ermittelten Verbrauchsmenge sind unverzüglich, spätestens bei der Rückholung, zu erklären.

6.

Stornierung & Termin­verschiebung

Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei DoNovus.

  1. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Liefertermin fallen keine Kosten an.
  2. Bei späterer Stornierung kann ein angemessener Ersatz bereits angefallener Aufwände sowie eigens beschaffter, nicht anderweitig verwertbarer Ware verrechnet werden.
  3. Bei einer Terminverschiebung bemüht sich DoNovus, den Auftrag zum neuen Termin zu denselben Konditionen auszuführen, soweit Verfügbarkeit und Kapazität dies zulassen.
7.

Gewähr­leistung & Mängel

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Anlieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

Für einzelne, naturbedingte Qualitätsabweichungen — insbesondere Korkfehler bei Wein — leistet DoNovus im üblichen Umfang Ersatz der betroffenen Flaschen, sofern diese samt Verschluss zur Begutachtung zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinausgehende Haftung für naturbedingte Schwankungen einzelner Flaschen ist ausgeschlossen.

8.

Haftung

Für leichte Fahrlässigkeit haftet DoNovus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für die ordnungsgemäße Lagerung und Ausgabe der Ware während der Veranstaltung ist der Kunde verantwortlich.

9.

Jugendschutz & Alkohol­abgabe

Die Abgabe alkoholischer Getränke unterliegt den jeweils geltenden landesgesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Ausgabe der Ware im Rahmen seiner Veranstaltung diese Bestimmungen einzuhalten und Alkohol nicht an Personen abzugeben, die nach den geltenden Vorschriften nicht zum Konsum berechtigt sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes sowie für einen verantwortungsvollen Ausschank am Veranstaltungsort liegt beim Kunden bzw. beim ausführenden Ausschankpersonal.

10.

Eigentums­vorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen im Eigentum von DoNovus. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des vereinbarten Veranstaltungszwecks ist ohne Zustimmung von DoNovus nicht gestattet.

11.

Datenschutz

DoNovus verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Einzelheiten zur Art, zum Zweck und zur Dauer der Datenverarbeitung sind der gesonderten [Datenschutzerklärung] zu entnehmen.

12.

Schluss­bestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von DoNovus in Krems an der Donau.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, wird als Gerichtsstand das für den Sitz von DoNovus sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.